Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die Aufmerksamkeit des Käufers wird insbesondere auf die Bestimmungen des Absatzes 7 und des Absatzes 8 gelenkt.

1. ES GELTEN DIE VERKAUFSBEDINGUNGEN DES VERKÄUFERS.
(a) Dies sind die Verkaufsbedingungen, die für alle Verkäufe der Kite Packaging Limited (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 04680835, mit Sitz und Hauptgeschäftsadresse in 186 Torrington Avenue, Tile Hill, Coventry, CV4 9AJ und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 765 3496 93) („der Verkäufer“) an jede Person, jedes Unternehmen oder jede Firma, die Waren vom Verkäufer erwirbt („der Käufer“), gelten und diese regeln, unabhängig davon, ob der Verkäufer über eine seiner Niederlassungen oder online verkauft.
b) Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt ein Vertrag gemäß Absatz 2 zustande.
(c) Mit Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Verkäufer akzeptiert der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vollständige und ausschließliche Vertragsgrundlage unter Ausschluss aller anderen, durch Handelsbrauch, Gepflogenheiten oder bisherige Geschäftsbeziehungen implizierten Bedingungen. Abweichungen seitens des Käufers in Dokumenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Briefe, Empfangsbestätigungen oder sonstige Formulare, sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
(d) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag sind ausschließlich in englischer Sprache verfasst.

2. Vertragsabschluss
(a) Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge, ob in einem Katalog, einer Preisliste oder anderweitig enthalten, gelten nicht als Angebot des Verkäufers und der Verkäufer ist nicht zum Verkauf verpflichtet, bis der Verkäufer dem Käufer die Annahme der Bestellung des Käufers gemäß diesem Absatz 2 mitgeteilt hat.
(b) Verkauft der Verkäufer über eine seiner Niederlassungen, so kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer die schriftliche Annahme der Bestellung des Käufers mitteilt oder auf andere Weise eine Handlung vornimmt, die mit der Erfüllung der Bestellung vereinbar ist.
(c) Beim Online-Verkauf kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer eine Bestellbestätigung per E-Mail zusendet. Die Shopseiten auf der Website des Verkäufers führen den Käufer durch die einzelnen Schritte des Bestellvorgangs. Der Bestellprozess des Verkäufers ermöglicht es dem Käufer, seine Bestellung vor dem Absenden zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
(d) Angebote des Verkäufers stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Zusicherung der Verfügbarkeit der Ware dar. Angebote sind nur 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

3. PREISE
(a) Alle angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Kosten und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
b) Vorbehaltlich Absatz 3(c) sind alle angegebenen Preise inklusive Lieferkosten.
(c) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer einen Lieferzuschlag in Rechnung zu stellen, wenn der Vertragswert 100 £ nicht übersteigt oder die Lieferung außerhalb des Liefergebiets erfolgt. Der Verkäufer wird den Käufer bei Vertragsschluss über etwaige anfallende Zuschläge informieren.
(d) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Angebotspreis zu erhöhen, wenn:
(i) zwischen dem Datum des Angebots und dem Versand der Ware eine Erhöhung der vom Verkäufer zu zahlenden Kosten eintritt, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen der Lohn-, Material- und sonstigen Herstellungskosten;
(ii) der Käufer eine Änderung des/der Liefertermine(s), der Mengen oder der Art der bestellten Waren oder der Spezifikation der Waren beantragt; oder
(iii) eine Verzögerung aufgrund von Anweisungen des Käufers oder aufgrund der Unterlassung des Käufers, dem Verkäufer angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu erteilen.
(e) Sofern Preise online angegeben werden, gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer auf der Website des Verkäufers angegeben sind. Der Verkäufer ist stets bemüht, die Richtigkeit der Warenpreise zum Zeitpunkt der Eingabe der entsprechenden Informationen in das System sicherzustellen. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Waren falsch ausgezeichnet sind. Ist der Preisfehler offensichtlich und unmissverständlich und hätte er vernünftigerweise als solcher erkannt werden können, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ware zum falschen Preis an den Käufer zu liefern.
(f) Bei gedruckten Aufträgen versteht sich der bestätigte Preis exklusive der Kosten für Grafik und Druck, die gegebenenfalls separat berechnet werden.

4. LIEFERUNG
(a) Sofern zwischen Verkäufer und Käufer nicht zuvor schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die Annahme der bestellten Ware durch den Käufer mit der Lieferung oder dem Versuch der Lieferung an den Käufer als erfolgt.
(b) Nimmt der Käufer die Ware nicht zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt ab, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, den Vertrag als beendet zu betrachten und die Ware weiterzuverkaufen und/oder dem Käufer die Ware in Rechnung zu stellen, wobei die vollständige Zahlung sofort fällig wird.
(c) Bei Waren, die vertraglich zur Lieferung in Teilmengen vereinbart sind, berechtigt die verspätete Lieferung einer Teilmenge den Käufer nicht zur Ablehnung anderer Teilmengen im Rahmen desselben Vertrags.
(d) Jeder vom Verkäufer dem Käufer genannte Liefertermin ist lediglich ein Schätztermin. Der Verkäufer wird sich zwar bemühen, diesen Termin einzuhalten, haftet jedoch nicht für Lieferverzögerungen, und die Lieferzeit ist nicht Vertragsbestandteil.
(e) Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden haftet der Verkäufer nicht für verspätete oder nicht erfolgte Lieferungen, sofern diese auf einen Grund zurückzuführen sind, der außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegt.

5. Aktienvereinbarungen
Nach Wahl des Verkäufers kann dieser mit dem Käufer eine Vereinbarung über rollendes Material oder die Lagerung von Material („Materialvereinbarung“) abschließen; alle in einer solchen Materialvereinbarung enthaltenen zusätzlichen Bedingungen werden Bestandteil dieses Vertrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Materialvereinbarung haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Umfang des Widerspruchs Vorrang.

6. RISIKO UND TITEL
(a) Die Gefahr für alle Waren geht mit der Lieferung bzw. dem Lieferversuch am im Vertrag festgelegten Ort auf den Käufer über.
(b) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware und aller sonstigen dem Verkäufer vom Käufer geschuldeten Beträge alleiniges und uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers als rechtmäßiger und wirtschaftlicher Eigentümer der Ware.
(c) Erfolgt die Zahlung per Scheck, so gilt der Verkäufer erst dann als Empfänger der Zahlung, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
(d) Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer gemäß Absatz 6(b) ist der Käufer verpflichtet:
(i) die Ware getrennt zu lagern und so zu kennzeichnen, dass sie leicht als Eigentum des Verkäufers erkennbar ist;
(ii) die Ware als Vertreter des Verkäufers zu verwahren;
(iii) keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an oder in Bezug auf die Ware zu entfernen, zu beschädigen oder unkenntlich zu machen;
(iv) die Ware in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum zum vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern.
(e) Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer eine Mitteilung über seine Absicht zur Rücknahme der Ware zuzustellen, wenn der Käufer gegen die Zahlungsbedingungen des Vertrags verstößt oder wenn der Verkäufer begründeterweise annimmt, dass sein Eigentum gefährdet ist oder der Käufer von einem der in Absatz 11(iii) genannten Ereignisse betroffen ist (oder der Verkäufer begründeterweise annimmt, dass dies der Fall sein wird). Nach Erhalt einer solchen Mitteilung des Verkäufers sind die Waren unverzüglich an den Verkäufer auszuliefern, und/oder der Verkäufer ist berechtigt, durch seine Mitarbeiter oder Beauftragten (ohne Hausfriedensbruch) das Grundstück, Gebäude oder Fahrzeuge des Käufers zu betreten, um die Waren in Besitz zu nehmen.
(f) Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem ​​Grund, bleiben die in diesem Absatz 6 enthaltenen Rechte des Verkäufers (nicht aber die des Käufers) bestehen.

7. KÄUFERGARANTIE
(a) Der Käufer versichert, dass er die Ware vom Verkäufer als Unternehmer und nicht als Verbraucher erwirbt.
(b) Zur Klarstellung: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Verbrauchers abzulehnen.
(c) Im Sinne dieses Absatzes 7 ist der Begriff „Verbraucher“ eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.

8. Haftungsbeschränkung des Verkäufers
(a) Vorbehaltlich Absatz 17 wird der Verkäufer, wenn er nachweislich davon überzeugt ist, dass eine Teillieferung erfolgt ist, die Ware nicht an ihrem Bestimmungsort zugestellt wurde oder die Ware vor der Lieferung (ganz oder teilweise) beschädigt wurde, nach seiner Wahl die Ware ersetzen oder reparieren oder den Kaufpreis erstatten, vorausgesetzt:
(i) Jegliche Beanstandung des Käufers wegen einer zu geringen oder zu geringen Menge der Ware muss dem Verkäufer unverzüglich nach Lieferung der Ware schriftlich mitgeteilt werden;
(ii) Jegliche Beanstandung des Käufers wegen Nichtlieferung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder der Versandmitteilung durch den Käufer, je nachdem, welches Datum früher liegt, mitgeteilt werden.
b) Außer im Falle von Waren (oder Teilen der Waren), die von einem Dritten hergestellt werden und für die die Bestimmungen von Absatz 8(e) gelten, gewährleistet der Verkäufer, dass alle gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung und für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Lieferdatum:
(i) von zufriedenstellender Qualität sein; und
(ii) in allen wesentlichen Punkten der Beschreibung der Ware im Vertrag entsprechen. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass aufgrund technologischer Entwicklungen und/oder Verbesserungen der Fertigungsprozesse ein geringeres Produktgewicht und/oder eine geringere Produktdicke erforderlich sein kann, um die gleichen Leistungsstandards der Ware zu erreichen. Dementsprechend sind alle im Vertrag angegebenen Gewichts- und/oder Dickenangaben der Ware lediglich Richtwerte, und der Verkäufer gilt nicht als gegen diese Klausel verstoßend, wenn das Gewicht und/oder die Dicke der gelieferten Ware nicht exakt den Angaben im Vertrag entspricht, sofern die Ware den gleichen Leistungsstandard erfüllt.
(c) Entspricht die Ware nicht der in Absatz 8(b) genannten Gewährleistung, so ist der Verkäufer, sofern der Käufer die Ware vollständig bezahlt hat, verpflichtet:
(i) die Ware ohne weitere Kosten zu ersetzen; oder
(ii) die Rücksendung der Ware zu akzeptieren und dem Käufer den Kaufpreis der Ware gutzuschreiben, oder
(iii) dem Käufer eine Gutschrift in Höhe der Differenz zwischen dem Wert der Ware zum Zeitpunkt der Reklamation durch den Käufer und dem Rechnungsbetrag zu gewähren, vorausgesetzt, dass die Reklamation des Käufers dem Verkäufer unverzüglich nach Lieferung schriftlich mitgeteilt wurde.
(d) Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung der in Absatz 8(b) genannten Gewährleistungspflicht durch die Ware, wenn:
(i) der Mangel entsteht dadurch, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Verkäufers hinsichtlich der Lagerung, Verwendung und Instandhaltung der Ware oder (falls keine solchen Anweisungen vorliegen) die übliche Geschäftspraxis in Bezug auf diese Ware nicht befolgt hat;
(ii) der Mangel dadurch entsteht, dass der Verkäufer eine vom Käufer vorgegebene Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat;
(iii) der Käufer die Ware ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert oder repariert;
(iv) der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Lagerungs- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist; oder
(v) Die Ware weicht von ihrer Beschreibung ab, weil Änderungen vorgenommen wurden, um die Einhaltung geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zu gewährleisten.
(e) Im Falle von Waren (oder Teilen von Waren), die von einem Dritten hergestellt werden, wird der Verkäufer angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Käufer den Vorteil einer ausdrücklichen Garantie oder Gewährleistung weiterzugeben, die der Verkäufer vom Hersteller oder Lieferanten der Waren (oder Teile der Waren) erhalten hat.
(f) Werden die Waren für einen anderen als den üblichen Verwendungszweck benötigt, so wird keine Gewährleistung oder Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck angenommen, es sei denn, der Käufer hat dem Verkäufer schriftlich den genauen Verwendungszweck der Waren mitgeteilt und der Verkäufer hat dem Käufer vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Waren für diesen Zweck geeignet sind.
(g) Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, werden alle anderen stillschweigenden Bedingungen, Gewährleistungen, gesetzlichen oder sonstigen Art hinsichtlich der Qualität der verkauften Ware oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck oder ihrer Übereinstimmung mit einer Beschreibung oder einem Muster im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(h) Der Verkäufer ist an keine Erklärung, Garantie oder Zusicherung gebunden, die von ihm oder in seinem Namen abgegeben wird, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich festgehalten und von ihm ausdrücklich unterzeichnet, wobei erklärt wird, dass sie Bestandteil des Vertrags sein soll, und der Käufer bestätigt und erklärt ausdrücklich, dass er sich nicht auf eine Erklärung, Garantie oder Zusicherung verlassen hat, die nicht Bestandteil des Vertrags ist.
(i) Vorbehaltlich Absatz 8(k) haftet der Verkäufer nicht, wenn die Ware nicht bis zum Fälligkeitstermin bezahlt wird.
(j) Vorbehaltlich Absatz 8(k) ist die Gesamthaftung des Verkäufers für alle anderen Verluste, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder aus sonstigen Gründen, auf den Wert der Ware beschränkt.
(k) Nichts in diesem Vertrag beschränkt oder schließt die Haftung des Verkäufers für Folgendes aus:
(i) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder durch Fahrlässigkeit seiner Angestellten, Vertreter oder Unterauftragnehmer (soweit zutreffend) verursacht wurden;
(ii) Betrug oder arglistige Täuschung;
(iii) jede sonstige Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

9. FOLGESCHÄDEN
Vorbehaltlich des Absatzes 8(k) haftet der Verkäufer dem Käufer in keinem Fall vertraglich, deliktisch oder anderweitig für indirekte oder Folgeschäden, unabhängig von deren Ursache.

10. ZAHLUNGSZEITPUNKT
(a) Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, sind alle Rechnungen vom Käufer, der über ein bestehendes und gültiges Kreditkonto beim Verkäufer verfügt, bis zum letzten Tag des Monats nach dem Liefermonat vollständig zu bezahlen.
b) Verfügt der Käufer nicht über ein bestehendes und/oder gültiges Kreditkonto beim Verkäufer, so sind alle Rechnungen vom Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Absatz 2 zu begleichen.
(c) Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer:
(i) weitere Lieferungen von Waren im Rahmen dieses Vertrags oder anderer Verträge mit dem Käufer auszusetzen; und/oder
(ii) Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr über dem von der Barclays Bank PLC jeweils veröffentlichten Basiszinssatz auf alle überfälligen Forderungen ab dem Tag nach dem Fälligkeitstag bis zum vollständigen Zahlungseingang in Form von gutgeschriebenen Geldern zu erheben.
(d) Der Käufer zahlt alle Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (ausgenommen gesetzlich vorgeschriebene Abzüge oder Einbehalte).
(e) Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer sämtliche angemessenen Rechtskosten in Rechnung zu stellen, die ihm im Zusammenhang mit der Beitreibung seiner Forderungen gegen den Käufer oder der Geltendmachung seiner Rechte gegen den Käufer entstehen. Dieses Recht des Verkäufers, Zinsen auf die geschuldeten Beträge zu erheben, bleibt hiervon unberührt.

11. KÜNDIGUNGSRECHT
(a) Der Verkäufer hat die Wahl (unbeschadet seiner sonstigen Rechte gegenüber dem Käufer), den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen oder die Lieferung in folgenden Fällen auszusetzen: -
(i) wenn ein vom Käufer an den Verkäufer geschuldeter Betrag überfällig ist, sei es aus demselben oder einem anderen Vertrag; und/oder
(ii) wenn der Käufer gegen eine Bestimmung desselben oder eines anderen Vertrags mit dem Verkäufer verstößt; und/oder
(iii) wenn der Käufer einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit oder zu Gunsten seiner Gläubiger abschließt oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wird oder (wenn es sich um eine juristische Person handelt) freiwillig oder zwangsweise oder unter Aufsicht in Liquidation geht oder ein Insolvenzverwalter über sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon bestellt wird oder wenn der Käufer droht, seine Geschäftstätigkeit einzustellen.
(b) Der Käufer hat kein Recht, eine Bestellung zu stornieren oder den Vertrag zu kündigen, es sei denn, der Verkäufer hat dem schriftlich zugestimmt. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Vertragswertes in Rechnung zu stellen.

12. Verzichtserklärung
Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines dem Verkäufer nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehenden Rechts oder Rechtsbehelfs stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und hindert die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht. Auch die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs hindert die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht.

13. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung des Vertrags, weder ganz noch teilweise, wenn diese Nichterfüllung ganz oder teilweise auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

14. KONTAKT MIT EMPFINDLICHEN STOFFEN
Sofern die gelieferten Waren Behälter, Verpackungen oder sonstige Artikel zur Verwendung in Verbindung mit Lebensmitteln, Arzneimitteln oder flüchtigen, empfindlichen oder zerbrechlichen Stoffen umfassen, hat sich der Käufer davon zu überzeugen, dass diese Lebensmittel, Arzneimittel oder sonstigen Stoffe durch die bei der Herstellung oder dem Bedrucken der Verpackungen, Behälter oder sonstigen Artikel verwendeten Materialien nicht beeinträchtigt werden oder voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden. Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht für Ansprüche Dritter, die behaupten, dass diese Lebensmittel, Arzneimittel oder sonstigen Stoffe beeinträchtigt wurden. Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung Dritter frei, die sich aus Ansprüchen Dritter aufgrund der Beeinträchtigung dieser Lebensmittel, Arzneimittel oder sonstigen Stoffe und der dadurch verursachten Verluste, Schäden oder Aufwendungen ergibt.

15. GEISTIGES EIGENTUM
Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Auslagen, Schäden und Verlusten frei, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung von Schutzrechten Dritter aufgrund der Nutzung von Entwürfen, Plänen oder Spezifikationen des Käufers durch den Verkäufer entstehen. Diese Ziffer 15 bleibt auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft.

16. GRÖSSE DER MATERIALIEN UND BESCHREIBENDE ARTIKEL
(a) Sofern der Verkäufer keine spezifischen schriftlichen Garantien gibt, sind alle in Preislisten, Kostenvoranschlägen oder Broschüren angegebenen Größen nur ungefähre Angaben.
(b) Sämtliche vom Verkäufer erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle in den Katalogen oder Broschüren des Verkäufers enthaltenen oder auf dessen Website wiedergegebenen Beschreibungen oder Abbildungen dienen lediglich der Veranschaulichung der darin beschriebenen Waren. Sie sind nicht Vertragsbestandteil und haben keine vertragliche Wirkung.

17. MENGE
Der Verkäufer kann keine genauen Mengen der gelieferten Waren garantieren und gilt als mit der Lieferung oder Herstellung einer Menge plus oder minus zehn Prozent der im Vertrag angegebenen Menge als seiner Verpflichtung aus dem Vertrag nachgekommen; der Käufer zahlt den Vertragspreis für die tatsächlich gelieferte Menge.

18. DRUCKORIGINATIONSARBEIT
Die vom Verkäufer entworfenen Designs bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers, es sei denn, sie werden vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich an den Käufer übertragen.

19. Korrekturlesen
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Fehler in den vom Käufer freigegebenen Korrekturabzügen.

20. ÄNDERUNG
Sofern es sich bei der Ware um gedruckte Artikel handelt, können Änderungen gegenüber dem Originalexemplar nach der Genehmigung des ersten Korrekturabzugs durch den Käufer mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

21. PALETTEN
Bei Lieferungen auf Paletten können zusätzliche Kosten anfallen. Die Paletten können auf Kosten und Risiko des Käufers zurückgesendet werden. Sofern sie im gleichen Zustand wie bei der Lieferung zurückgegeben werden, werden dem Käufer die Kosten für die Paletten (jedoch nicht die Lieferkosten) zum ursprünglich berechneten Preis gutgeschrieben.

22. ABMESSUNGEN UND STÄRKE
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers als erfüllt, wenn die Ware innerhalb der von der Packaging and Industrial Films Association (PIFA) festgelegten Toleranzen geliefert wird. Im Allgemeinen werden die Abmessungen auf ± 3 % und die Folienstärke auf ± 10 % kontrolliert.

23. FILMRESSORTEN
Obwohl der Verkäufer alle zumutbaren Schritte unternehmen wird, um die Spezifikationen für Filmfarben, Klarheit, Trübung und Gleitfähigkeit zu erreichen, kann dies nicht garantiert werden. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald Waren mit dem vereinbarten allgemeinen Farbton, der vereinbarten Farbdichte und der vereinbarten allgemeinen Klarheit, Trübung und Gleitfähigkeit geliefert wurden.

24. Antistatische Materialien
Für verschiedene elektronische Geräte sind unterschiedliche Schutzstufen gegen elektrostatische Entladung erforderlich. Es obliegt dem Käufer, die Eignung antistatischer Materialien für die beabsichtigte Anwendung zu prüfen und trägt jegliches Risiko und jegliche Haftung, sowohl direkte als auch indirekte, die sich aus der Verwendung solcher Produkte ergeben.

25. Streitbeilegungsverfahren
(a) Entsteht aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Erfüllung, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit eine Streitigkeit (Streitigkeit), so gilt Folgendes:
(i) Jede Partei hat der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung über die Streitigkeit zu übermitteln, in der deren Art und alle Einzelheiten (Streitmitteilung) sowie die entsprechenden Belege dargelegt werden. Nach Zustellung der Streitmitteilung bemühen sich die zur Beilegung der Streitigkeit befugten Vertreter jeder Partei nach Treu und Glauben um eine Lösung der Streitigkeit.
(ii) Sollten die Vertreter der jeweiligen Parteien aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, die Streitigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Streitbeilegungsmitteilung beizulegen, wird die Streitigkeit den Geschäftsführern (oder gleichwertigen Personen) der jeweiligen Parteien vorgelegt, die in gutem Glauben versuchen werden, sie beizulegen; und
(iii) Sollten die Geschäftsführer (oder gleichwertige Vertreter) beider Parteien aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, die Streitigkeit innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang beizulegen, werden die Parteien versuchen, diese durch Mediation gemäß dem CEDR-Modellmediationsverfahren beizulegen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, wird der Mediator von CEDR Solve benannt. Um die Mediation einzuleiten, muss eine Partei der anderen Streitpartei eine schriftliche Mitteilung (ADR-Mitteilung) zukommen lassen, in der sie die Mediation beantragt. Eine Kopie der ADR-Mitteilung ist an CEDR Solve zu senden. Die Mediation beginnt spätestens 30 Tage nach dem Datum der ADR-Mitteilung.
(b) Ungeachtet der Klausel 25(a) hat der Verkäufer jederzeit nach seiner alleinigen Wahl das Recht, jede Streitigkeit einem zuständigen Gericht vorzulegen, dessen Gerichte gemäß Klausel 26 die ausschließliche Zuständigkeit für die Streitigkeit haben.

26. GESETZ
Dieser Vertrag unterliegt englischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Verkäufer und Käufer unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

27. Rechte Dritter
Das Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 ist ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen.

28. Verschiedenes
(a) Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder seine Rechte noch seine Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf sonstige Weise darüber verfügen.
(b) Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder E-Mail (mit Rückschein) oder durch persönliche Übergabe versandt werden. Mitteilungen per Post gelten zwei Werktage nach dem Absenden als zugestellt, Mitteilungen per Fax, E-Mail oder durch persönliche Übergabe am Tag der Übermittlung bzw. Übergabe.
(c) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als in dem minimal erforderlichen Umfang abgeändert, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Abänderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder der betreffende Teil der Bestimmung als gestrichen. Eine Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.